Ansprechperson:
Hotline-Team
DIE UMWELTBERATUNG
Bei Neubau, Sanierung oder Installieren von alternativen Energien gibt es Förderungen zur finanziellen Unterstützung.
Anton via unsplash
Wohnhäuser entlang des Kanals
Es gibt nicht nur Annuitätenzuschüsse (Zuschüsse zur Darlehenstilgung), sondern auch Direktförderungen, so genannte „nichtrückzahlbare Investitionskostenbeiträge“, die dem*der Antragsteller*in Bares auf die Hand bringen.
Auskunft und Zuständigkeit – Info-Point MA 25 und MA 50:
MA 50 – Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
1190 Wien, Muthgasse 62, T: 01/4000-74840
MA25 – Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser – technische Auskünfte
1200 Maria Restituta Platz 1, T: 01/4000-25224
Informationen zu den einzelnen Förderungen gibt es bei den unten angeführten Stellen. Ob und in welchem Ausmaß die Landes- und Bundesförderungen kombinierbar sind, bitten wir bei den jeweiligen Förderstellen zu erfragen.
In manchen Gemeinden werden zusätzliche Förderungen angeboten. Die Informationen sind im jeweiligen Gemeindeamt einzuholen.
Monika Kupka DIE UMWELTBERATUNG