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Biozertifizierung verpflichtend!

Seit dem 1. Juli 2009 müssen alle, die in Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie Bio ausloben bzw. mit der Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln werben, von einer unabhängigen Kontrollstelle zertifiziert werden.

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Wo Bio drauf steht, muss auch Bio drin sein! Regelung im Österreichischen Lebensmittelbuch Codexkapitel A8:
Nationale Bestimmung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 Artikel 1(3) zur Kennzeichnung und Kontrolle von Erzeugnissen (Lebensmittel) aus Arbeitsgängen in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen (zB Gaststättenbetriebe, Krankenhäuser, Kantinen usw.), sofern sie in Verkehr gebracht werden oder dazu bestimmt sind, in Verkehr gebracht zu werden.
 

 

 

Schließung der Kontrollkette vom LandwirtInnen bis auf den Teller
Immer mehr Küchen verwenden Biolebensmittel und loben diese auf der Speisekarte und in Werbematerialien aus, meist wird auch ein höherer Preis für Bio verlangt. Um entsprechende Sicherheit für den Tischgast zu gewährleisten, gibt es ab 1. Juli 2009 die verpflichtende Biozertifizierung – hiermit kann mit einfachen Schritten deutlich an Glaubwürdigkeit gewonnen werden.

Weitere Informationen

Ablauf der Kontrolle
Der Gastronomiebetrieb oder die Großküche gehen mit einer unabhängigen Biokontrollstelle einen Kontrollvertrag ein. Ab diesem Zeitpunkt muss auf Richtigkeit sämtlicher Dokumente (zB Rechnung und Lieferschein), Kennzeichnung, Etikettierung und Buchführung geachtet werden. Entsprechende Trennung von konventionell und Bio in der Lagerhaltung wird genauso kontrolliert wie Wareneingang, Warenfluss und die richtige Auslobung der Speisen auf Menükarte und in Werbematerialien. Die Zertifizierung der Küchen hat somit auch Einfluss auf die Bio-LieferantInnen, die für Richtigkeit aller Unterlagen und Produktauszeichnung sorgen und das Biozertifikat zur Verfügung stellen müssen.
Die Bio-Kontrolle ist unabhängig von der Höhe des Bio-Anteils, das Zertifikat ist jeweils ein Jahr gültig.