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Das neue EU-Bio-Logo

Seit 1. Juli 2010 ist das neue EU-Bio-Logo für alle verpackten Bioprodukte aus EU-Mitgliedstaaten verbindlich vorgeschrieben.

Alle Bio-Produkte, wie zum Beispiel Bio-Marmelade, Bio-Dinkel oder Bio-Brot, deren landwirtschaftliche Zutaten zu mindestens 95 % aus Bio- Landwirtschaft stammen, müssen seit dem 1. Juli 2010 mit dem neuen EU-Bio-Logo gekennzeichnet sein.

Im gleichen Sichtfeld wie das EU-Bio-Logo müssen sich der Kontrollstellencode (z.B. „AT-BIO-XXX“) und die Herkunftsbezeichnung befinden.

Bei der Kennzeichnung der Herkunft gibt es folgende Möglichkeiten:

  • „EU-Landwirtschaft“
  • „Nicht-EU-Landwirtschaft“
  • „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“
  • „Österreichische Landwirtschaft“

Diese Bezeichnung ist analog auch für andere Länder möglich.


Übergangsbestimmungen
Da ab 1. Juli 2010 nicht alle Bio-Produkte diesen neuen Bestimmungen entsprechen können, sind folgende Übergangsbestimmungen vorgesehen: Produkte, die vor dem 1. Juli 2010 gemäß EU-Bio-Verordnung produziert, verpackt und gekennzeichnet wurden, können so lange verkauft werden, bis die Vorräte aufgebraucht sind. Verpackungsmaterial, das bisher den Vorschriften der EU-Bio-Verordnung genügt, darf bis zum 1. Juli 2012 auf gebraucht werden.

Der Zusatztext „aus biologischem Anbau“ ist nicht mehr verpflichtend. Generell ist ein Hinweis auf „Bio“ in der Verkehrsbezeichnung ausreichend. In der Zutatenliste müssen die biologischen Zutaten jedoch weiterhin als solche gekennzeichnet werden.

Weitere detaillierte Informationen über die Kennzeichnung von Bio-Produkten, den neuen Kontrollstellencode und das neue EU-Bio-Logo finden Sie auf der Website: www.bio-austria.at/kennzeichnung

Weitere Informationen

Quelle:

BIO AUSTRIA Oberösterreich
Dipl.Ing. Susanne Maier, Marketing und Ernährungsökologie
Auf der Gugl 3
4021 Linz
Tel. 050/6902-1418
Fax. 050/6902-1478
Email: susanne.maier@bio-austria.at