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DIE UMWELTBERATUNG
In den 60iger und 70iger Jahren wurde Asbest häufig eingesetzt, heute dürfen asbesthaltige Produkte nicht mehr verkauft werden. Bei Demontage und Entsorgung ist Vorsicht geboten!
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Asbest sicher entsorgen
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral. Es wurde in der Vergangenheit wegen seiner idealen technischen Eigenschaften wie Brandfestigkeit, Elastizität und Isolationswirkung universell eingesetzt.
Asbest besteht aus feinsten Fasern, die über die Atemwege in den Körper gelangen können. Nach einer Latenzzeit bis zu 40 Jahren können Erkrankungen der Atemwege auftreten. Daher wurde seit dem Jahr 1978 Asbest nach und nach in den verschiedenen Anwendungen verboten. Seit 1990 müssen asbesthältige Produkte mit dem Symbol im Bild oben gekennzeichnet werden. Seit 2004 dürfen asbesthältige Artikel weder wiederaufbereitet, wiederverwendet noch neu in Verkehr gesetzt werden.
Asbest kann in Produkten und Bauteilen enthalten sein, die in den 60iger und 70iger Jahren hergestellt wurden, zum Beispiel in Wellplatten, Fassadenplatten, Kanalrohre, Fußbodenbeläge, Nachtspeicheröfen oder Bremsbelägen. In Bremsbelägen für Autos und als Dämmmaterial für Heizungen war Asbest noch bis in die 80iger Jahre im Einsatz.
Wenn während Sanierungsarbeiten der Verdacht auftritt, dass Asbestfasern frei werden könnten, sind die Arbeiten sofort einzustellen. Beachten Sie, dass ein unsachgemäßes Arbeiten mit den Materialien auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Kontaktieren Sie befugte Fachleute für eine sachgemäße Demontage und Entsorgung. Eine Auswahl an befugten Sanierungs- und Entsorgungsunternehmen für Asbestfälle finden Sie unter: https://www.umweltberatung.at/asbest-sanierungs-und-entsorgungsunternehmen
Zerlegen Sie einen Nachtspeicherofen auf keinen Fall, ohne vorher abgeklärt zu haben ob darin Asbest enthalten ist. Ob Ihr Gerät Asbest enthält erfahren Sie bei Mitarbeiter*innen der Abfallbehandlungsanlage „Rinterzelt“ (Tel.: 01 4000 DW 48866) bzw. bei der Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle (E-Mail an ferdinand.gudenus@eak-austria.at, am besten Foto von Typenschild mitsenden). Anhand von Fabrikat, Typenreihe und Gerätetyp kann Ihnen gesagt werden, ob Ihr Gerät asbesthaltig ist.
Beim Hantieren mit asbesthaltigen Dach- und Fassadenplatten wird oftmals nicht ordnungsgemäß vorgegangen. So kommt es vor, dass die Platten bei der Demontage bzw. durch das Werfen in die Abfallmulde zerbrechen. Das sollte unbedingt vermieden werden, denn durch das Brechen werden Fasern freigesetzt. In einer Studie im Auftrag der Wiener Umweltschutzabteilung wurde nun erstmals festgestellt, wieviele Fasern beim Bruch einer Asbestzementplatte je cm Bruchkante freigesetzt werden. Die Faseranzahl beim Bruch variiert sehr stark und hängt vom Plattenalter, dem Verwitterungsgrad und der Plattendicke ab. Kurz zusammengefasst kann folgendes gesagt werden:
Monika Kupka DIE UMWELTBERATUNG
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DIE UMWELTBERATUNG gibt einen Überblick, welche Unternehmen Sie für eine Asbest-Analyse kontaktieren können.
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DIE UMWELTBERATUNG gibt einen Überblick, welche Unternehmen Sie im Sanierungs- bzw. Entsorgungsfall kontaktieren können.
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Adressen und regionalspezifische Informationen aus den Bundesländern
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Wirksame Tipps, um Abfall und Geld zu sparen
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Überall dort wo ein Neubau entsteht, aus- oder umgebaut und saniert wird, fallen unweigerlich Baustellenabfälle an. Allein in Wien sind das rund 170.000 Tonnen pro Jahr.
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Dämmstoffe aus Glaswolle und Steinwolle sind beinahe auf jeder Baustelle anzutreffen. Beim Hantieren damit ist jedoch Vorsicht geboten, denn es besteht Gefahr für die Gesundheit. Einfache Schutzmaßnahmen reduzieren die Gesundheitsgefährdung.
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In den 60iger und 70iger Jahren wurde Asbest häufig eingesetzt, heute dürfen asbesthaltige Produkte nicht mehr verkauft werden. Bei Demontage und Entsorgung ist Vorsicht geboten!