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Hotline-Team
DIE UMWELTBERATUNG
Küchenabfallzerkleinerer sind in Haushalten in den USA häufig zu finden. In Österreich sind sie verboten, weil die zerkleinerten Abfälle zu massiven Problemen im Kanalsystem und in der Kläranlage führen.
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Küchenabfall
Küchenabfallzerkleinerer (KAZ) sind besonders in den USA weit verbreitet. Sie sind direkt unter der Abwasch eingebaut und zerkleinern Küchenabfälle und Speisereste, die anschließend über das Abwasser entsorgt werden. Neben dem Nachteil, dass ein KAZ zusätzlichen Strom braucht, bietet er den scheinbaren Vorteil einer relativ schnellen, einfachen und sauberen Entsorgung von Küchenabfällen. Zunehmend interessieren sich auch Menschen in Österreich für Küchenabfallzerkleinerer, deren Einbau allerdings verboten ist.
Über die Abwasch oder die Toilette eingebrachte Lebensmittelabfälle können zu Verklebungen und Verstopfungen in der Kanalisation führen und stellen auch ein zusätzliches Nahrungsangebot für Ratten dar. Diese Art der scheinbar billigen Müllentsorgung verursacht also Probleme in der Abwasserentsorgung und-reinigung, deren Behebung die Allgemeinheit über höhere Kanalbenützungsgebühren finanzieren muss. Abgesehen von diesen Problemen und den damit verbundenen Kosten verstößt der Einsatz von KAZ in Österreich gegen eine Reihe von wasser- und abfallwirtschaftlichen Vorschriften.
→ Aus den gesammelten biogenen Abfällen kann entweder wertvoller Kompost hergestellt oder Biogas erzeugt werden.
Genaue Informationen zur Bioabfallsammlung in Ihrer Region bekommen Sie bei Ihrem kommunalen Abfallentsorger:
www.umweltberatung.at/informationen-zur-abfalltrennung
Zusätzliche Informationen und Optionen zur Verwertung von biogenen Kuechenabfällen finden Sie hier: www.umweltberatung.at/bioabfallkreislauf
Das gehört nicht in den Öli: Mineral-, Motor- und Schmieröle gehören in die Problemstoffsammlung. Saucen, Dressings, Marinaden, Mayonnaisen etc. gehören in den Restmüll.
Die aufbereiteten Altspeiseöle und -fette können für die Produktion von Seifen, Kosmetika, Reinigungsmitteln und Biodiesel verwendet werden.
Wichtig: Altspeiseöle sollen nicht über den Ausguss oder das WC in die Kanalisation gelangen, da dies zu Ablagerungen im Kanalnetz führen kann!
Die Entsorgung von Küchen- und Speiseresten über die Kanalisation ist in Österreich aufgrund mehrerer Gesetze und Verordnungen rechtswidrig:
Sofern Biogene Abfälle nicht im unmittelbaren Bereich des Haushaltes verwertet werden, müssen sie für eine getrennte Sammlung bereitgestellt werden. (Verordnung über die getrennte Sammlung biogener Abfälle (BGBl. Nr. 68/1992) – §2). Nach dem Wasserrechtsgesetz (WRG) ist die Einleitung von Abfällen in die Kanalisation grundsätzlich verboten. Die Zerkleinerung von Küchenabfällen und die anschließende Entsorgung über das Abwasser stellt somit eine unzulässige Abfallentsorgung dar! Gemäß Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) sind KAZ als Abfallbehandlungsanlage zu sehen und somit bewilligungspflichtig. Der unbewilligte Einsatz ist demnach unzulässig und kann mit Verwaltungsstrafen geahndet werden. Auch Landesgesetze wie das Wiener Kanalanlagen und Einmündungsgebührengesetz (§3) verbietet das Einleiten von Küchenabfällen in die Kanalisation.
Monika Kupka DIE UMWELTBERATUNG