Zum Inhalt Zum Hauptmenü
Logo der Umweltberatung nur für den Ausdruck

Mindestens haltbar bis

Die Mindesthaltbarkeit ist jenes Datum, bis zu dem ein Lebensmittel bei richtiger Lagerung mindestens haltbar ist und ohne Bedenken verzehrt werden kann.

Mindesthaltbarkeitsdatum lesen

Mindesthaltbarkeitsdatum lesen

Ein Joghurt mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum? In vielen Haushalten landet es automatisch im Mistkübel. Studien zeigen: Rund 10 % der Lebensmittelabfälle in Österreich gehen auf das Mindesthaltbarkeitsdatum zurück, oft weil es einfach falsch verstanden wird.(1)

Das Datum ist ein Richtwert. Fachgerecht gelagert bleiben Produkte durchaus länger genießbar, auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (auch MHD genannt). Je länger ein Lebensmittel gelagert wird, desto stärker sind jedoch die Verluste an Vitaminen und Mineralstoffen.

Obwohl heute an fast jeder Ecke täglich Frisches eingekauft werden kann, wird die Forderung nach lang haltbaren Lebensmitteln immer größer. Mit Hilfe moderner Konservierungsmethoden und den verschiedensten Zusatzstoffen wird die Haltbarkeit verlängert. Vielen Lebensmitteln gehen bei der Verarbeitung die natürlichen Vitamine verloren, darum werden sie anschließend künstlich wieder zugesetzt.

Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist nicht gleich „zu verbrauchen bis“

Ein zentraler Irrtum: Das MHD wird häufig mit dem Verbrauchsdatum verwechselt.
Der Unterschied:

„Mindestens haltbar bis“ heißt: Das Produkt kann auch danach noch gut sein.

„Zu verbrauchen bis“ bedeutet: Dieses Datum sollte strikt eingehalten werden, weil es sich um leicht verderbliche Lebensmittel wie frischen Fisch oder Fleisch handelt.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) zeigt den Tag, bis zu dem die Hersteller*innen die optimale Qualität garantieren. Viele Lebensmittel sind weit über dieses Datum hinaus genießbar – besonders trockene Produkte wie Nudeln, Reis oder lang haltbare Konserven, sofern sie ungeöffnet und richtig gelagert wurden. Selbst Honig trägt ein Mindesthaltbarkeitsdatum, obwohl er praktisch unbegrenzt haltbar ist – dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Verbrauchsdatum

Neben dem MHD gibt es auch das Verbrauchsdatum für Lebensmittel, die mikrobiologisch sehr anfällig und leicht verderblich sind. Das Verbrauchsdatum erkennt man am Wortlaut „verbrauchen bis“. Nach Überschreiten des Verbrauchsdatums ist ein Verkaufen des Lebensmittels nicht mehr gestattet. Beispiele für Lebensmittel, die mit dem Verbrauchsdatum gekennzeichnet sind, sind verpacktes Faschiertes oder rohes Geflügelfleisch.

Einkaufstipp: Im Sommer sorgen Kühlakkus oder Kühltaschen im Einkaufskorb dafür, dass auch empfindliche Produkte wie Milch und Fisch sicher zu Hause ankommen und länger frisch bleiben.

Wo gibt es kein Mindesthaltbarkeitsdatum?

Nicht vorgeschrieben ist das Mindesthaltbarkeitsdatum zum Beispiel für folgende Lebensmittel: frisches Obst und Gemüse, Erdäpfel, alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 10 Volumsprozent, Salz, Essig, Kaugummi und kurzfristig zu verzehrende Backwaren.

OLG: Nach Ablauf noch genießbar?

Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums dürfen einwandfreie Lebensmittel noch verkauft werden. Der Verkäufer muss sich jedoch über die gute Qualität des Lebensmittels vergewissern.

Das Zeichen „Oft länger gut“ kennzeichnet Produkte, die bei richtiger Lagerung auch über das Mindesthaltbarkeitsdatum noch hinaus  gut sind. Überprüfen kann man das Lebensmittel ganz einfach mit seinen Sinnen:

  • Wie sieht das Produkt aus?
  • Riecht es noch gut?
  • Wie schmeckt es?
  • Wenn alle drei Fragen mit „gut“ beantwortet werden, dann steht dem Genuss nichts im Wege.

Erschreckende Zahlen

  • Über zwei Drittel der Österreicher*innen glauben, dass Lebensmittel nach Ablauf des MHD nicht mehr bedenkenlos genießbar sind – obwohl sie es in vielen Fällen sehr wohl sind. (2)
  • In Österreich landen pro Jahr rund 415.000 Tonnen Lebensmittel im Müll, die vermeidbar gewesen wären. (3)
  • Pro Haushalt und Jahr werden Lebensmittel im Wert von bis zu 800 € weggeworfen, das entspicht rund zwei Monatseinkäufen. (3)

Diese Zahlen zeigen, dass es gute Informationen zum Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum braucht, um Abfälle zu vermeiden. Die Website wenigermist.at trägt mit Tipps zum MHD und zur Lagerung von Lebensmitteln dazu bei.
Weitere Informationen zur Haltbarkeit von Lebensmitteln sind in der Broschüre „Ist das noch gut“ von der Tafel Österreich zu finden.

Generell gilt:

  • Lebensmittel, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, können, müssen aber nicht verdorben sein. Sie sollten mit Augen und Nase kritisch unter die Lupe genommen werden.
  • Verdorbene Produkte erkennt man am Geruch und vor allem auch an Oberflächenveränderungen wie Schimmel oder Farbe.
  • Richtig gelagert bleiben Produkte durchaus länger genießbar.

Quellennachweise:

(1) Europäische Kommission: “Market study on date marking and other information provided on food labels and food waste prevention”; 2018
(2) To Good to Go „Mythos Mindesthaltbarkeitsdatum?“ 
(3) Institut für Abfallwirtschaft, BOKU Wien, Felicitas Schneider et al., „Sekundärstudie Lebensmittelabfälle in Österreich“; November 2012

Weitere Informationen

Broschüre „Ist das noch gut“ Die Tafel Österreich
Lebensmittelkennzeichnung
Neues EU-Logo für Biolebensmittel

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte:

Frau sitzt von Computern und tippt etwas ein.

+43 1 803 32 32

Ansprechperson:

Hotline-Team

DIE UMWELTBERATUNG