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Biokennzeichnung – Bio oder Bioschmäh?

„Naturnah“, „aus kontrolliertem Anbau“ oder „ungespritzt“? Für Konsument*innen ist es nicht einfach, Bio vom Bio-Schmäh zu unterscheiden.

Himbeeren

Himbeeren

Die korrekten Bezeichnungen für Bio-Produkte lauten:
aus (kontrolliert) biologischer Landwirtschaft (kbL)*
aus (kontrolliert) biologischem Anbau (kbA)*
aus (kontrolliert) biologischem Landbau (kbL) *

* statt „biologisch“ kann auch „ökologisch“ stehen, auch „biologisch-organisch“ bzw. „biologisch-dynamisch“ ist möglich und richtig.

Die Biokontrollnummer und/oder der Name der Kontrollstelle müssen in jedem Fall angegeben sein.
Biokontrollnummer z.B.: AT – BIO – 301
AT = für Österreich
BIO = Lebensmittel aus Biolandbau
301 = laufende Nummer der Kontrollstellen, in diesem Fall Austria Bio Garantie GmbH

AT für Österreich steht hier nicht für die Herkunftsinformation sondern für den Sitz der Kontrollstelle. Es ist aufgrund der Kontrollnummer nicht möglich, Rückschlüsse auf die Herkunft der Rohstoffe zu ziehen.

Weiters können Bioprodukte noch folgende Zeichen aufweisen:
Bioverbandszeichen (z.B. BIO AUSTRIA, demeter, Erde & Saat, …)
Handelsmarkenzeichen (z.B. ja! Natürlich, Natur Pur, Natur aktiv, Alnatura, ….)
Staatliches Biokontrollzeichen (AMA-Bio Gütesiegel)
Europäisches Biokontrollzeichen

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte:

Frau sitzt von Computern und tippt etwas ein.

+43 1 803 32 32

Ansprechperson:

Hotline-Team

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