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Hotline-Team
DIE UMWELTBERATUNG
„Naturnah“, „aus kontrolliertem Anbau“ oder „ungespritzt“? Für Konsument*innen ist es nicht einfach, Bio vom Bio-Schmäh zu unterscheiden.
DIE UMWELTBERATUNG
Himbeeren
Die korrekten Bezeichnungen für Bio-Produkte lauten:
aus (kontrolliert) biologischer Landwirtschaft (kbL)*
aus (kontrolliert) biologischem Anbau (kbA)*
aus (kontrolliert) biologischem Landbau (kbL) *
* statt „biologisch“ kann auch „ökologisch“ stehen, auch „biologisch-organisch“ bzw. „biologisch-dynamisch“ ist möglich und richtig.
Die Biokontrollnummer und/oder der Name der Kontrollstelle müssen in jedem Fall angegeben sein.
Biokontrollnummer z.B.: AT – BIO – 301
AT = für Österreich
BIO = Lebensmittel aus Biolandbau
301 = laufende Nummer der Kontrollstellen, in diesem Fall Austria Bio Garantie GmbH
AT für Österreich steht hier nicht für die Herkunftsinformation sondern für den Sitz der Kontrollstelle. Es ist aufgrund der Kontrollnummer nicht möglich, Rückschlüsse auf die Herkunft der Rohstoffe zu ziehen.
Weiters können Bioprodukte noch folgende Zeichen aufweisen:
Bioverbandszeichen (z.B. BIO AUSTRIA, demeter, Erde & Saat, …)
Handelsmarkenzeichen (z.B. ja! Natürlich, Natur Pur, Natur aktiv, Alnatura, ….)
Staatliches Biokontrollzeichen (AMA-Bio Gütesiegel)
Europäisches Biokontrollzeichen
Monika Kupka DIE UMWELTBERATUNG
Europäisch Union
Das Bio-Logo für alle Bioprodukte!
Gabriele Homolka DIE UMWELTBERATUNG
Bis zu 30 verschiedene, hormonell wirksame Pestizide auf Gemüse und Obst trüben den Vitamingenuss. DIE UMWELTBERATUNG empfiehlt Bioprodukte und naturnahes Gärtnern ohne Gift.
Andrea Ficala DIE UMWELTBERATUNG
Im Prinzip müssen alle Lebensmittel gekennzeichnet sein. Dies gilt für verpackte ebenso wie für offen angebotene Ware.
Faran Raufi via unsplash
Neuerdings wird auch Salz als biologisches Produkt angepriesen. DIE UMWELTBERATUNG warnt vor falschen Versprechungen!